Kurz erklärt

ISO 13485 beschreibt ein Qualitätsmanagementsystem für Organisationen im Lebenszyklus von Medizinprodukten. Es verbindet Produktqualität mit anwendbaren regulatorischen Anforderungen. Dokumentierte Abläufe und belastbare Nachweise helfen, Herstellung und weitere Leistungen kontrolliert zu erbringen.

Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem von der Rolle des Unternehmens, seinen Produkten, Tätigkeiten und Zielmärkten ab. Eine Zertifizierung ist deshalb nicht pauschal für jede Organisation gleich einzuordnen.

Für welche Organisationen ist die Norm relevant?

Die Norm ist für Medizinproduktehersteller, Komponentenhersteller, Zulieferer, Auftragsfertiger, Entwicklungsdienstleister und weitere Dienstleister in der Medizinprodukte-Lieferkette relevant. Auftraggeber können einen entsprechenden Systemnachweis verlangen.

Vor Projektbeginn werden regulatorische Rolle und Anwendungsbereich geklärt. Ein Qualitätsmanagementsystem ersetzt keine gesondert erforderliche Produktbewertung, Zulassung oder CE-Konformitätsbewertung.

Was bedeutet das praktisch?

Verantwortung und Nachweise ordnen

Die Leitung legt Qualitätsziele, Verantwortlichkeiten und Ressourcen fest. Dokumente und Aufzeichnungen müssen freigegeben, auffindbar, geschützt und über die erforderlichen Zeiträume verfügbar sein. Anwendbare regulatorische Anforderungen werden in die Prozesse eingebunden.

Menschen und Arbeitsumgebung vorbereiten

Kompetenz, Infrastruktur und Arbeitsumgebung müssen zur Tätigkeit passen. Wo erforderlich, gehören kontrollierte Umgebungsbedingungen, Hygiene und nachvollziehbare Qualifikationen dazu.

Produktrealisierung risikobasiert steuern

Kundenanforderungen, Entwicklung soweit relevant, Beschaffung und Produktion werden geplant und kontrolliert. Lieferanten werden nach ihrer Bedeutung bewertet. Risiken bestimmen, wo zusätzliche Kontrollen und Nachweise notwendig sind.

Prozesse und Ergebnisse absichern

Prüfungen und Freigaben zeigen, ob Anforderungen erfüllt sind. Wo ein Prozessergebnis später nicht ausreichend geprüft werden kann, kann eine Prozessvalidierung erforderlich sein: der dokumentierte Nachweis, dass der Prozess zuverlässig die vorgesehenen Ergebnisse liefert. Identifikation und erforderliche Rückverfolgbarkeit verbinden Produkt und Nachweise.

Rückmeldungen und Abweichungen bearbeiten

Nichtkonforme Produkte werden beherrscht. Feedback und Beschwerden werden ausgewertet; notwendige regulatorische Meldungen erfolgen nach den jeweils anwendbaren Regeln. Interne Audits, Managementbewertung sowie Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen sichern die Wirksamkeit des Systems.

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

Dazu gehören QM-Dokumentation, Qualitätsziele, gelenkte Verfahren, produktbezogene Akten und Aufzeichnungen, Lieferantenbewertungen, Prüf- und Freigabenachweise sowie erforderliche Validierungsunterlagen. Rückverfolgbarkeitsdaten, Beschwerdeaufzeichnungen, Maßnahmenberichte und Auditnachweise müssen zur regulatorischen Rolle passen.

Wie läuft die Umsetzung ab?

Zunächst werden Tätigkeiten, Produkte und Zuständigkeiten abgegrenzt und vorhandene Prozesse geprüft. Die GAP-Analyse macht fehlende Regelungen und Nachweise sichtbar. Danach folgen Systemstruktur, Dokumentation, Umsetzung und Schulung.

Interne Audits und Managementbewertung prüfen, ob das System angewendet wird. Feststellungen werden bearbeitet, bevor die Zertifizierung vorbereitet wird. Die Auswahl des Zertifizierungsverfahrens erfolgt mit einer geeigneten Stelle.

ISO 13485 mit jakobeit consulting

Wir unterstützen beim Systemaufbau, bei GAP-Analyse, Prozessbeschreibungen, Dokumentation, internen Audits und Zertifizierungsvorbereitung. Vorhandene Qualitätsmanagementsysteme werden gezielt weiterentwickelt. SharePoint-basierte Dokumentation ist möglich, soweit sie für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Managementsystem. Eine allgemeine MDR- oder IVDR-Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Produktspezifische regulatorische Fragen müssen entsprechend fachkundig geklärt werden.

Welche Themen sollten Sie im Blick haben?

Orientierende Themencheckliste für ISO 13485:2016. Die Auswahl ersetzt weder die Norm noch eine vollständige Auditcheckliste. Umfang und Nachweise richten sich nach Ihrem Betrieb.

  • Regulatorischer Geltungsbereich
  • QMS-Dokumentation
  • Rollen
  • Regulatorische Anforderungen
  • Produktrealisierung
  • Entwicklung
  • Risikomanagement-Schnittstelle
  • Lieferanten
  • Beschaffung
  • Produktionslenkung
  • Reinheit
  • Kontamination
  • Sterilität soweit relevant
  • Rückverfolgbarkeit
  • Medizinproduktakte
  • Validierung
  • Softwarevalidierung
  • Prüfmittel
  • Beanstandungen
  • Meldungen
  • Vigilanz
  • Nichtkonformes Produkt
  • CAPA
  • PMS-Schnittstelle
  • Aufzeichnungen

Prüfstand: 2026-09-26. Normenstand und offizielle Quellen im Abschnitt „Normenstand & Übergang“.

ISO 13485 und regulatorische Klassifizierung trennen

ISO 13485 betrifft das Qualitätsmanagementsystem. Sie klassifiziert keine Medizinprodukte. MDR (EU) 2017/745 und IVDR (EU) 2017/746 regeln dagegen die produktbezogene Einordnung und Konformitätsbewertung. Ein Zertifikat nach ISO 13485 ersetzt diese Bewertung nicht.

Die tatsächliche Klassifizierung richtet sich nach Zweckbestimmung und den anwendbaren Klassifizierungsregeln der MDR. Die Beispiele sind Orientierung, keine Klassifizierungsentscheidung für ein konkretes Produkt.

ISO 13485 und regulatorische Klassifizierung trennen
KlasseGrobes RisikoniveauTypische MerkmaleOrientierungsbeispielBesondere Hinweise
IVergleichsweise niedrigEinfachere, häufig nicht invasive AnwendungenEtwa ein nicht steriler einfacher Untersuchungsartikel, abhängig von Zweck und RegelGrundsätzlich eigene Konformitätserklärung; Ausnahmen Is/Im/Ir beachten.
IsKlasse I mit SterilitätSteril in Verkehr gebrachtEtwa ein bestimmtes steriles Verbandprodukt, wenn Regel 4 Klasse I ergibtBenannte Stelle für die sterilen Aspekte.
ImKlasse I mit MessfunktionMessfunktion im regulatorischen SinnEtwa ein bestimmtes nicht aktives Messinstrument bei erfüllten Klasse-I-KriterienBenannte Stelle für die metrologischen Aspekte.
IrKlasse I, wiederverwendbares chirurgisches InstrumentWiederverwendung nach AufbereitungEtwa eine geeignete wiederverwendbare chirurgische SchereBenannte Stelle für die Wiederverwendungsaspekte.
IIaMittleres RisikoUnter anderem bestimmte kurzzeitige invasive oder aktive AnwendungenEtwa bestimmte diagnostische UltraschallgeräteBenannte Stelle erforderlich; konkretes Verfahren prüfen.
IIbErhöhtes RisikoUnter anderem bestimmte lebenswichtige Therapie-/ÜberwachungsfunktionenEtwa ein Beatmungsgerät mit entsprechender ZweckbestimmungRisiko und besondere Regeln maßgeblich.
IIIHohes RisikoUnter anderem bestimmte Implantate und besonders kritische AnwendungenEtwa eine HerzklappenprotheseStrenge Konformitätsbewertung; klinische Bewertung und einschlägige Ausnahmen gesondert prüfen.
I
Grobes Risikoniveau
Vergleichsweise niedrig
Typische Merkmale
Einfachere, häufig nicht invasive Anwendungen
Orientierungsbeispiel
Etwa ein nicht steriler einfacher Untersuchungsartikel, abhängig von Zweck und Regel
Besondere Hinweise
Grundsätzlich eigene Konformitätserklärung; Ausnahmen Is/Im/Ir beachten.
Is
Grobes Risikoniveau
Klasse I mit Sterilität
Typische Merkmale
Steril in Verkehr gebracht
Orientierungsbeispiel
Etwa ein bestimmtes steriles Verbandprodukt, wenn Regel 4 Klasse I ergibt
Besondere Hinweise
Benannte Stelle für die sterilen Aspekte.
Im
Grobes Risikoniveau
Klasse I mit Messfunktion
Typische Merkmale
Messfunktion im regulatorischen Sinn
Orientierungsbeispiel
Etwa ein bestimmtes nicht aktives Messinstrument bei erfüllten Klasse-I-Kriterien
Besondere Hinweise
Benannte Stelle für die metrologischen Aspekte.
Ir
Grobes Risikoniveau
Klasse I, wiederverwendbares chirurgisches Instrument
Typische Merkmale
Wiederverwendung nach Aufbereitung
Orientierungsbeispiel
Etwa eine geeignete wiederverwendbare chirurgische Schere
Besondere Hinweise
Benannte Stelle für die Wiederverwendungsaspekte.
IIa
Grobes Risikoniveau
Mittleres Risiko
Typische Merkmale
Unter anderem bestimmte kurzzeitige invasive oder aktive Anwendungen
Orientierungsbeispiel
Etwa bestimmte diagnostische Ultraschallgeräte
Besondere Hinweise
Benannte Stelle erforderlich; konkretes Verfahren prüfen.
IIb
Grobes Risikoniveau
Erhöhtes Risiko
Typische Merkmale
Unter anderem bestimmte lebenswichtige Therapie-/Überwachungsfunktionen
Orientierungsbeispiel
Etwa ein Beatmungsgerät mit entsprechender Zweckbestimmung
Besondere Hinweise
Risiko und besondere Regeln maßgeblich.
III
Grobes Risikoniveau
Hohes Risiko
Typische Merkmale
Unter anderem bestimmte Implantate und besonders kritische Anwendungen
Orientierungsbeispiel
Etwa eine Herzklappenprothese
Besondere Hinweise
Strenge Konformitätsbewertung; klinische Bewertung und einschlägige Ausnahmen gesondert prüfen.

Wie wird die Klasse ermittelt?

Der Hersteller beschreibt zunächst die medizinische Zweckbestimmung, Anwender, Patientengruppe und Einsatzbedingungen. Anschließend werden Dauer, Invasivität, chirurgischer Zugang, Implantierbarkeit, aktive Funktion, anatomische Region und Risikopotenzial anhand von Anhang VIII bewertet.

Alle zutreffenden Regeln prüfen; bei mehreren einschlägigen Zuordnungen ist die strengere Klasse maßgeblich. Ein Vertriebsname, die Ähnlichkeit mit einem anderen Produkt oder das ISO-Zertifikat reicht als Begründung nicht aus.

Welche Produkteigenschaften können die Klassifizierung beeinflussen?

Die Hinweise nennen Prüfpfade, keine automatische Klasse. Messfunktion, Sterilität und Wiederverwendbarkeit können insbesondere das Verfahren innerhalb der Klasse I beeinflussen, ohne eine eigene Risikoklasse zu bilden.

Welche Produkteigenschaften können die Klassifizierung beeinflussen?
EigenschaftWarum relevant?Typische zu prüfende MDR-RegelnBeispiel
ImplantierbarVerbleib im Körper und mögliche FolgenRegel 8, gegebenenfalls 22Implantat
InvasivArt des Zugangs und KörperregionRegeln 5–8Katheter
LangzeitanwendungKontinuierliche Verwendung über 30 Tage kann Zuordnung beeinflussenDefinitionen, Regeln 5 und 8Langzeitig eingesetztes invasives Produkt
Aktiv therapeutischEnergieübertragung und GefährlichkeitRegeln 9, 12, 22Therapiegerät
Aktiv diagnostischArt der Diagnose und überwachte ParameterRegel 10Diagnostisches Ultraschallgerät
Ionisierende StrahlungExposition und therapeutische/diagnostische FunktionRegeln 9 und 10Röntgensystem
MessfunktionMessgenauigkeit und besondere KonformitätsbewertungAnhang VIII sowie Artikel 52 Absatz 7Nicht aktives Messinstrument
SterilSterile Bereitstellung und Sicherung der SterilitätProduktregel; Artikel 52 Absatz 7 für IsSteril bereitgestelltes Klasse-I-Produkt
Wiederverwendbares chirurgisches InstrumentAufbereitung und sichere WiederverwendungRegel 6; Artikel 52 Absatz 7 für IrChirurgische Schere
ArzneimittelbestandteilUnterstützende Wirkung eines integralen StoffesRegel 14; Abgrenzung ArzneimittelArzneimittelbeschichtetes Produkt
Menschliche/tierische GewebeArt, Herkunft und Lebensfähigkeit; BereichsausnahmenRegel 18, Artikel 1Produkt mit nicht lebensfähigem tierischem Material
NanomaterialPotenzial interner ExpositionRegel 19Produkt mit Nanomaterial
StoffbasiertEinbringung über Körperöffnung oder HautRegel 21, gegebenenfalls 20Stoff zur lokalen Anwendung
AbsorptionSystemische Aufnahme oder lokale VerteilungRegel 21Absorbierbares stoffbasiertes Produkt
EmpfängnisverhütungBesondere ZweckbestimmungRegel 15Intrauterines Produkt
STI-SchutzVerhütung sexuell übertragbarer InfektionenRegel 15Kondom
SoftwareMedizinische Funktion und Folgen der EntscheidungRegel 11, Anhang VIII Abschnitt 3.3Diagnoseunterstützung
Hardware + SoftwareSteuerung, Einfluss und eigenständige FunktionAbschnitt 3.3 und relevante ProduktregelnSoftware zur Gerätesteuerung
Implantierbar
Warum relevant?
Verbleib im Körper und mögliche Folgen
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 8, gegebenenfalls 22
Beispiel
Implantat
Invasiv
Warum relevant?
Art des Zugangs und Körperregion
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regeln 5–8
Beispiel
Katheter
Langzeitanwendung
Warum relevant?
Kontinuierliche Verwendung über 30 Tage kann Zuordnung beeinflussen
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Definitionen, Regeln 5 und 8
Beispiel
Langzeitig eingesetztes invasives Produkt
Aktiv therapeutisch
Warum relevant?
Energieübertragung und Gefährlichkeit
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regeln 9, 12, 22
Beispiel
Therapiegerät
Aktiv diagnostisch
Warum relevant?
Art der Diagnose und überwachte Parameter
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 10
Beispiel
Diagnostisches Ultraschallgerät
Ionisierende Strahlung
Warum relevant?
Exposition und therapeutische/diagnostische Funktion
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regeln 9 und 10
Beispiel
Röntgensystem
Messfunktion
Warum relevant?
Messgenauigkeit und besondere Konformitätsbewertung
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Anhang VIII sowie Artikel 52 Absatz 7
Beispiel
Nicht aktives Messinstrument
Steril
Warum relevant?
Sterile Bereitstellung und Sicherung der Sterilität
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Produktregel; Artikel 52 Absatz 7 für Is
Beispiel
Steril bereitgestelltes Klasse-I-Produkt
Wiederverwendbares chirurgisches Instrument
Warum relevant?
Aufbereitung und sichere Wiederverwendung
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 6; Artikel 52 Absatz 7 für Ir
Beispiel
Chirurgische Schere
Arzneimittelbestandteil
Warum relevant?
Unterstützende Wirkung eines integralen Stoffes
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 14; Abgrenzung Arzneimittel
Beispiel
Arzneimittelbeschichtetes Produkt
Menschliche/tierische Gewebe
Warum relevant?
Art, Herkunft und Lebensfähigkeit; Bereichsausnahmen
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 18, Artikel 1
Beispiel
Produkt mit nicht lebensfähigem tierischem Material
Nanomaterial
Warum relevant?
Potenzial interner Exposition
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 19
Beispiel
Produkt mit Nanomaterial
Stoffbasiert
Warum relevant?
Einbringung über Körperöffnung oder Haut
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 21, gegebenenfalls 20
Beispiel
Stoff zur lokalen Anwendung
Absorption
Warum relevant?
Systemische Aufnahme oder lokale Verteilung
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 21
Beispiel
Absorbierbares stoffbasiertes Produkt
Empfängnisverhütung
Warum relevant?
Besondere Zweckbestimmung
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 15
Beispiel
Intrauterines Produkt
STI-Schutz
Warum relevant?
Verhütung sexuell übertragbarer Infektionen
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 15
Beispiel
Kondom
Software
Warum relevant?
Medizinische Funktion und Folgen der Entscheidung
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Regel 11, Anhang VIII Abschnitt 3.3
Beispiel
Diagnoseunterstützung
Hardware + Software
Warum relevant?
Steuerung, Einfluss und eigenständige Funktion
Typische zu prüfende MDR-Regeln
Abschnitt 3.3 und relevante Produktregeln
Beispiel
Software zur Gerätesteuerung

Wann ist Software ein Medizinprodukt?

Entscheidend sind medizinische Zweckbestimmung und tatsächliche Funktion. Diagnoseunterstützung, Therapieentscheidung, Dosierungsberechnung, Patientenmonitoring oder klinische Entscheidungsunterstützung können Medizinproduktesoftware sein. Auch eine medizinische App ist anhand ihrer Funktion einzuordnen, nicht anhand des Vertriebskanals.

Eine reine Fitness-/Wellness-App ohne medizinischen Zweck ist grundsätzlich kein Medizinprodukt aufgrund dieser Funktion. Bloße Speicherung, Kommunikation oder Verwaltung medizinischer Daten macht Software nicht automatisch zu Medizinproduktesoftware. Einzelne Module und Kombinationen mit Geräten müssen gesondert abgegrenzt werden.

MDCG 2019-11 Rev.1 (Juni 2025) erläutert Qualifikation und Klassifizierung unter MDR und IVDR. Die Leitlinie unterstützt die Auslegung; rechtsverbindlich ist die Verordnung. Software, die ein Gerät steuert oder dessen Anwendung beeinflusst, ist zusätzlich nach Anhang VIII Abschnitt 3.3 zu prüfen.

MDR Regel 11: Bedeutung der Entscheidung und Überwachung

MDR Regel 11: Bedeutung der Entscheidung und Überwachung
SoftwarefunktionOrientierende Regelzuordnung
Information für diagnostische oder therapeutische EntscheidungenAusgangspunkt Klasse IIa.
Mögliche Fehlentscheidung führt zu schwerwiegender Verschlechterung des Gesundheitszustands oder chirurgischem EingriffKlasse IIb nach der entsprechenden Ausnahme von Regel 11.
Mögliche Fehlentscheidung führt zum Tod oder zu irreversibler Verschlechterung des GesundheitszustandsKlasse III nach der entsprechenden Ausnahme von Regel 11.
Überwachung physiologischer ProzesseGrundsätzlich IIa. Bei vitalen Parametern, deren Veränderung unmittelbar gefährlich werden kann: IIb.
Andere SoftwareRegel 11 sieht für sonstige Medizinproduktesoftware Klasse I vor; zuvor Qualifikation und sämtliche einschlägigen Regeln, insbesondere Gerätesteuerung, prüfen. Nichtmedizinische Software erhält keine MDR-Klasse.
Information für diagnostische oder therapeutische Entscheidungen
Orientierende Regelzuordnung
Ausgangspunkt Klasse IIa.
Mögliche Fehlentscheidung führt zu schwerwiegender Verschlechterung des Gesundheitszustands oder chirurgischem Eingriff
Orientierende Regelzuordnung
Klasse IIb nach der entsprechenden Ausnahme von Regel 11.
Mögliche Fehlentscheidung führt zum Tod oder zu irreversibler Verschlechterung des Gesundheitszustands
Orientierende Regelzuordnung
Klasse III nach der entsprechenden Ausnahme von Regel 11.
Überwachung physiologischer Prozesse
Orientierende Regelzuordnung
Grundsätzlich IIa. Bei vitalen Parametern, deren Veränderung unmittelbar gefährlich werden kann: IIb.
Andere Software
Orientierende Regelzuordnung
Regel 11 sieht für sonstige Medizinproduktesoftware Klasse I vor; zuvor Qualifikation und sämtliche einschlägigen Regeln, insbesondere Gerätesteuerung, prüfen. Nichtmedizinische Software erhält keine MDR-Klasse.

IVDR: A, B, C und D separat betrachten

In-vitro-Diagnostika untersuchen aus dem menschlichen Körper stammende Proben zu den im IVDR-Anwendungsbereich beschriebenen Zwecken. Die Zuordnung folgt Anhang VIII der IVDR, nicht den MDR-Klassen. Beispiele setzen die jeweils beschriebene Zweckbestimmung voraus.

IVDR: A, B, C und D separat betrachten
KlasseGrobes RisikoTypische AnwendungOrientierungsbeispiel
AGeringes individuelles und öffentliches RisikoBestimmte allgemeine Laborprodukte für IVD-VerfahrenProbenbehältnis nach Regel 5; sterile Bereitstellung gesondert prüfen.
BModerates individuelles / geringes öffentliches RisikoUnter anderem bestimmte Selbsttests oder nicht höher eingestufte IVDSchwangerschaftsselbsttest nach der Ausnahme in Regel 4.
CHohes individuelles und/oder moderates öffentliches RisikoUnter anderem bestimmte genetische oder therapiebezogene UntersuchungenHumangenetischer Test nach Regel 3.
DHohes individuelles und hohes öffentliches RisikoUnter anderem Prüfung übertragbarer Erreger zur Eignung von BlutspendenHIV-Screening von Spenderblut nach Regel 1.
A
Grobes Risiko
Geringes individuelles und öffentliches Risiko
Typische Anwendung
Bestimmte allgemeine Laborprodukte für IVD-Verfahren
Orientierungsbeispiel
Probenbehältnis nach Regel 5; sterile Bereitstellung gesondert prüfen.
B
Grobes Risiko
Moderates individuelles / geringes öffentliches Risiko
Typische Anwendung
Unter anderem bestimmte Selbsttests oder nicht höher eingestufte IVD
Orientierungsbeispiel
Schwangerschaftsselbsttest nach der Ausnahme in Regel 4.
C
Grobes Risiko
Hohes individuelles und/oder moderates öffentliches Risiko
Typische Anwendung
Unter anderem bestimmte genetische oder therapiebezogene Untersuchungen
Orientierungsbeispiel
Humangenetischer Test nach Regel 3.
D
Grobes Risiko
Hohes individuelles und hohes öffentliches Risiko
Typische Anwendung
Unter anderem Prüfung übertragbarer Erreger zur Eignung von Blutspenden
Orientierungsbeispiel
HIV-Screening von Spenderblut nach Regel 1.

Auch IVD-Software braucht eine eigene Einordnung

Software, die aus In-vitro-Untersuchungsdaten Informationen für eine IVD-Zweckbestimmung gewinnt, kann unter die IVDR fallen. Entscheidend sind Zweckbestimmung und Quelle sowie Verwendung der Daten. Software zur Steuerung oder Beeinflussung eines IVD wird nach den IVDR-Regeln im Zusammenhang mit diesem Gerät bewertet; eigenständige Software wird selbst klassifiziert. MDR Regel 11 ist kein allgemeiner Klassifikationsautomat für IVD-Software.

QMS und Produktnachweise miteinander verbinden

Zweckbestimmung, Klassifizierungsbegründung und technische Dokumentation müssen zu Entwicklung, Risikomanagement, Lieferantensteuerung und Änderungen passen. Post-Market Surveillance (PMS) sammelt und bewertet Erfahrungen nach dem Inverkehrbringen; Vigilanz umfasst die einschlägigen Meldungen und Sicherheitsmaßnahmen.

UDI dient der eindeutigen Produktidentifikation. EUDAMED ist die europäische Datenbank für regulatorische Informationen. Welche Module, Akteure und Übergangsregeln aktuell verpflichtend sind, separat prüfen; diese Übersicht setzt keinen pauschalen Registrierungstermin für alle Produkte.

Häufige Fragen zu Medizinprodukten

Einordnung und Konformität

Was ist ein Medizinprodukt?

Ein Produkt mit einer medizinischen Zweckbestimmung im Anwendungsbereich der MDR, dessen bestimmungsgemäße Hauptwirkung nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch erreicht wird. Sonderbereiche und Abgrenzungen sind gesondert zu prüfen.

Was bedeutet Zweckbestimmung?

Sie beschreibt den vom Hersteller vorgesehenen Einsatz. Dazu zählen Angaben in Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Werbe- und Verkaufsmaterial sowie klinischer Bewertung. Die beworbene Funktion muss zur regulatorischen Einordnung passen.

Wer klassifiziert das Produkt?

Der Hersteller muss die Klassifizierung anhand der einschlägigen Regeln begründen. Benannte Stellen und Behörden haben im jeweiligen Verfahren eigene Aufgaben; eine Tabellenübersicht übernimmt diese Verantwortung nicht.

Ist Klasse I von der MDR befreit?

Nein. Auch Klasse I benötigt die zutreffenden Sicherheits- und Leistungsnachweise, technische Dokumentation, Konformitätserklärung und weitere anwendbare Pflichten. Nur das Konformitätsbewertungsverfahren unterscheidet sich.

Was bedeuten Is, Im und Ir?

Sie bezeichnen besondere Merkmale innerhalb Klasse I: steril, Messfunktion und wiederverwendbares chirurgisches Instrument. Dafür wird eine Benannte Stelle für die jeweils gesetzlich abgegrenzten Aspekte eingebunden.

Wann brauche ich eine Benannte Stelle?

Bei MDR-Produkten der Klassen IIa, IIb und III grundsätzlich im vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren, bei Klasse I mit den Besonderheiten Is, Im oder Ir im begrenzten Umfang. IVDR hat eigene Regeln, einschließlich steriler Klasse A.

Kann Software ein Medizinprodukt sein?

Ja, bei einschlägiger medizinischer Zweckbestimmung und Funktion. Diagnose-, Therapie- oder Monitoringfunktionen sind anhand von MDR oder IVDR und der aktuellen MDCG-Leitlinie zu bewerten.

Kann KI-Software ein Medizinprodukt sein?

Ja. Entscheidend sind Zweckbestimmung und Funktion, nicht der Einsatz von KI allein. Eine KI für Verwaltung wird nicht allein wegen ihrer Technik ein Medizinprodukt. Zusätzliche Rechtsregime sind bei einem konkreten Projekt separat zu prüfen.

Was unterscheidet MDR und IVDR?

MDR betrifft Medizinprodukte im eigenen Anwendungsbereich, IVDR In-vitro-Diagnostika. MDR verwendet I, IIa, IIb und III; IVDR A, B, C und D. Die Klassen dürfen nicht ineinander übersetzt werden.

Was leistet ISO 13485?

Sie strukturiert das Qualitätsmanagement für regulatorische Zwecke im Medizinproduktebereich. Anwendbare gesetzliche Anforderungen müssen im System berücksichtigt werden; die Norm ersetzt diese Anforderungen nicht.

Reicht ISO 13485 für CE?

Nein. CE setzt das zutreffende produktbezogene Konformitätsbewertungsverfahren und die erforderlichen Nachweise voraus. Eine reine QMS-Zertifizierung ist keine pauschale CE-Freigabe.

Nachweise und Marktbeobachtung

Was umfasst die technische Dokumentation?

Sie muss das Produkt und die regulatorischen Nachweise nachvollziehbar beschreiben. MDR und IVDR enthalten eigene Anhänge, unter anderem zu Produktbeschreibung, Entwicklung, Sicherheits- und Leistungsnachweisen sowie Marktbeobachtung.

Welche Rolle spielt Risikomanagement?

Risiken werden über den Produktlebenszyklus bewertet und beherrscht. Ergebnisse müssen mit Entwicklung, Verifizierung/Validierung, Gebrauchsinformation und Erfahrungen aus dem Markt verbunden werden.

Was ist PMS?

Post-Market Surveillance ist die geplante Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Daten und Rückmeldungen werden systematisch ausgewertet, um Sicherheit, Leistung und erforderliche Maßnahmen zu beurteilen.

Was bedeutet Vigilanz?

Sie betrifft unter anderem die Bewertung und Meldung schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld. Anlässe, Fristen und Zuständigkeiten richten sich nach dem konkreten regulatorischen Fall.

Was ist UDI?

Unique Device Identification ist das System zur eindeutigen Identifikation von Produkten. Produkt- und Produktionskennungen sowie Datenbankpflichten sind entsprechend Produktart und geltenden Regeln zu prüfen.

Was ist EUDAMED?

Die europäische Datenbank unterstützt unter anderem Akteurs- und Produktinformationen sowie weitere regulatorische Verfahren. Verpflichtungen werden modul- und regelabhängig wirksam; eine pauschale Aussage für alle Produkte wäre unzutreffend.

Was müssen Importeure und Distributoren beachten?

Ihre jeweiligen Prüf-, Informations- und Mitwirkungspflichten sind von Herstellerpflichten zu unterscheiden. Eigene Marken, Änderungen oder neue Zweckbestimmungen können die Rolle verändern. Verträge allein heben gesetzliche Pflichten nicht auf.

Was die Ausgabe 2016 gegenüber 2003 verändert hat

Risikomanagement und risikobasierte Entscheidungen erhalten mehr Gewicht. Kontrollen und Nachweise sind entsprechend der Bedeutung der Prozesse zu gestalten.

Die Ausgabe berücksichtigt weiterentwickelte Technologien und höhere regulatorische Erwartungen in der Lieferkette. Unternehmen müssen ihre Rolle und die zugehörigen Anforderungen klar in die Abläufe übersetzen.

Stand: September 2026 · geprüft am 26.09.2026

Normenstand

Aktuelle Ausgabe
ISO 13485:2016
Status
Veröffentlicht; von ISO am 31. Oktober 2025 bestätigt.
Veröffentlichung der aktuellen Ausgabe
März 2016
Vorgängerausgabe
ISO 13485:2003
Nachfolgeausgabe
Keine veröffentlichte Nachfolgeausgabe oder verbindlicher Veröffentlichungstermin bestätigt.
Ablösung der bisherigen Ausgabe
Für die aktuelle Ausgabe derzeit kein festes Ablösedatum bestätigt.
Übergangszeit für bestehende Zertifikate
Keine neue revisionsbedingte Übergangsfrist für ISO 13485:2016 in den geprüften offiziellen Quellen bestätigt.
Spätester bestätigter Umstellungstermin
Derzeit kein neuer revisionsbedingter Umstellungstermin.

Was bedeutet das für bestehende Zertifikate?

Es gibt keinen hier bestätigten pauschalen Endtermin für alle Zertifikate nach ISO 13485:2016. Es gelten die individuellen Zertifikatsdaten und Bedingungen der Zertifizierungsstelle. Europäische Fassungen und regulatorische Übergangsregeln sind gesondert zu prüfen.

Die Ablösung einer Normausgabe und das Ende einer Zertifikatsgültigkeit sind unterschiedliche Termine.

Normen und Übergangsregelungen können sich ändern. Maßgeblich ist der aktuelle Stand der jeweiligen Normungs-, Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsstelle.

Aktueller Stand statt einer unbestätigten Revision

ISO hat die bestehende Ausgabe 2016 bestätigt. Deshalb werden hier keine neuen Anforderungen einer angeblichen Nachfolgeausgabe genannt.

Die internationale ISO-Ausgabe ist von europäischen Ergänzungen und gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte zu unterscheiden. Ein ISO-13485-Zertifikat ersetzt weder eine Produktzulassung noch ein erforderliches regulatorisches Konformitätsbewertungsverfahren.