Kurz erklärt
Die DIN-77200-Reihe beschreibt Anforderungen an professionelle Sicherungsdienstleistungen und deren Konformitätsbewertung. Sie unterstützt dabei, Leistungen eindeutig zu vereinbaren, geeignetes Personal einzusetzen und die Durchführung nachvollziehbar zu kontrollieren.
Für welche Dienstleistungen ist die Reihe relevant?
Typische Anwendungen liegen bei Wach- und Sicherheitsunternehmen, im Werk- und Objektschutz, bei Empfangs- und Kontrolldiensten, Revier- und Interventionsdiensten sowie im Veranstaltungsschutz. Besondere Leistungsbereiche, beispielsweise Sicherheitsleistungen im öffentlichen Personenverkehr, sind gesondert einzuordnen.
Nicht jede Tätigkeit fällt unter jeden Normteil. Zuerst werden der konkrete Auftrag, die Leistungsart und der passende Anwendungsbereich geklärt. Ausschreibungen oder Kunden können bestimmte Normnachweise fordern; gewerberechtliche Pflichten bestehen daneben.
Die drei Teile einfach erklärt
DIN 77200-1
Teil 1 beschreibt allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister und die dort erfassten Leistungen. Er betrifft unter anderem die Organisation und die Voraussetzungen für eine verlässliche Leistungserbringung.
DIN 77200-2
Teil 2 ergänzt Anforderungen für besondere Leistungsbereiche. Er ist gemeinsam mit den jeweils relevanten Grundlagen anzuwenden; der konkrete Leistungsbereich muss passen.
DIN 77200-3
Teil 3 regelt die Prüfung und Zertifizierung beziehungsweise Konformitätsbewertung nach den Teilen 1 und 2. Er betrifft somit wesentlich auch das Verfahren und die bewertenden Stellen.
Was muss praktisch organisiert werden?
Organisation und Personal
Zuständigkeiten, Vertretungen und Kommunikationswege werden festgelegt. Personalauswahl, erforderliche Qualifikationen, Einarbeitung und Kompetenznachweise müssen zu den Aufgaben passen.
Auftrag und Einsatzplanung
Leistungsbeschreibung und Kundenanforderungen bilden die Grundlage. Einsatzorganisation, Ausstattung, Ausrüstung und arbeitsplatzbezogene Anweisungen müssen eine verlässliche Durchführung ermöglichen.
Durchführung und Qualitätskontrolle
Dienstleistungen werden dokumentiert und überwacht. Ereignisse, Abweichungen und Beschwerden benötigen geregelte Meldewege und Maßnahmen. Interne Prüfungen zeigen, ob Vorgaben im Einsatz tatsächlich funktionieren.
Typische Unterlagen und Nachweise
Benötigt werden je nach Leistungsbereich Organisations- und Verantwortungsregelungen, Leistungsbeschreibungen, Dienst- und Einsatzanweisungen, Qualifikationsnachweise, Ausrüstungsübersichten sowie Aufzeichnungen über Durchführung und Kontrollen. Kundenvereinbarungen und interne Prüfergebnisse müssen nachvollziehbar bleiben.
Vom vorhandenen Betrieb zum prüffähigen System
Die Bestandsaufnahme grenzt zunächst Leistungen und Standorte ab. Eine GAP-Analyse vergleicht den Betrieb mit den relevanten Anforderungen. Anschließend werden Prozesse, Dokumentation und Kompetenzanforderungen ergänzt und im Einsatz erprobt. Interne Audits, Maßnahmen und Auditvorbereitung schließen daran an.
DIN 77200 mit jakobeit consulting
Wir unterstützen bei Bestandsaufnahme, GAP-Analyse, Systemaufbau, Prozessbeschreibungen, Dokumentation und Kompetenzanforderungen. Hinzu kommen interne Audits, Zertifizierungsvorbereitung und Begleitung externer Audits. Bei einer künftigen endgültigen Revision prüfen wir den Anpassungsbedarf auf Basis der veröffentlichten Anforderungen.
Welche Themen sollten Sie im Blick haben?
Orientierende Themencheckliste für DIN 77200 (Teil 1:2022-10; Teile 2/3:2020-07). Die Auswahl ersetzt weder die Norm noch eine vollständige Auditcheckliste. Umfang und Nachweise richten sich nach Ihrem Betrieb.
- Organisation
- Personal
- Zuverlässigkeit
- Qualifikation
- Einsatzorganisation
- Dienstanweisungen
- Dokumentation
- Betriebsmittel
- Kommunikation
- Qualitätssicherung
- Abweichungen
- Sicherungsdienstleistung
- Zusatzanforderungen Teil 2
- Zertifizierungsverfahren Teil 3
Prüfstand: 2026-09-26. Normenstand und offizielle Quellen im Abschnitt „Normenstand & Übergang“.
Stand: September 2026 · geprüft am 26.09.2026
Normenstand
- Aktuelle Ausgabe
- DIN 77200-1:2022-10 · DIN 77200-2:2020-07 · DIN 77200-3:2020-07
- Status
- Alle drei Ausgaben veröffentlicht und bei DIN Media als aktuell geführt. Teil 3 liegt zusätzlich als Entwurf vor.
- Veröffentlichung der aktuellen Ausgabe
- Teil 1: Oktober 2022; Teile 2 und 3: Juli 2020.
- Vorgängerausgabe
- Teil 1 ersetzt DIN 77200-1:2017-11. Die Reihe löste die frühere DIN 77200:2008-05 ab.
- Nachfolgeausgabe
- DIN 77200-3:2026-02 ist ein Norm-Entwurf, keine veröffentlichte Ersatznorm.
- Ablösung der bisherigen Ausgabe
- Kein bestätigtes Ablösedatum für die derzeit aktuellen Ausgaben. Der Entwurf ersetzt Teil 3:2020-07 nicht.
- Übergangszeit für bestehende Zertifikate
- Keine neue Übergangsfrist aus dem Entwurf ableitbar. Nach Veröffentlichung einer endgültigen Nachfolgeausgabe sind die anwendbaren Regeln erneut zu prüfen.
- Spätester bestätigter Umstellungstermin
- Kein neuer verbindlicher Umstellungstermin bestätigt.
Was bedeutet das für bestehende Zertifikate?
Die veröffentlichte DIN 77200-3:2020-07 bleibt maßgeblich, bis sie offiziell ersetzt wird. Für vorhandene Zertifikate gelten deren Laufzeit, Anwendungsbereich und die Vorgaben der Zertifizierungsstelle. Ein Entwurf verkürzt diese Laufzeit nicht automatisch.
Die Ablösung einer Normausgabe und das Ende einer Zertifikatsgültigkeit sind unterschiedliche Termine.
Geprüfte Quellen
DIN Media: Teil 1 – aktuelle Ausgabe ↗DIN Media: Teil 2 – aktuelle Ausgabe ↗DIN Media: Teil 3 – aktuelle Ausgabe ↗DIN Media: Teil 3 – Entwurf und Änderungen ↗Normen und Übergangsregelungen können sich ändern. Maßgeblich ist der aktuelle Stand der jeweiligen Normungs-, Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsstelle.
Änderungen des aktuellen Entwurfs zu DIN 77200-3
DIN Media kündigt eine umfassende inhaltliche Überarbeitung und eine neue Struktur an. Auch Begriffe werden ergänzt.
Der Änderungsvermerk nennt Anpassungen der Audit- beziehungsweise Richtzeiten. Welche Auswirkungen sich auf ein konkretes Zertifizierungsverfahren ergeben, ist nach Veröffentlichung mit der Zertifizierungsstelle zu klären.
Diese Angaben beschreiben den Entwurf vom Februar 2026. Bis zur endgültigen Veröffentlichung können sich Inhalte noch ändern.

